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Das Standesamt /
Unterlagen
Verwirklichen Sie Ihren Traum |
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| Anmeldung
zur Eheschließung - früher Aufgebot |
| Vor der Trauung müssen Sie die
geplante Eheschließung beim Standesamt Ihres
Wohnsitzes anmelden. Ein Aushang ist nicht mehr nötig.
Die Anmeldung zur Eheschließung ist frühestens
sechs Monate vor der Hochzeit möglich. |
| Benötigte
Papiere |
| Personalausweis oder Reisepass |
Beglaubigte Abschrift aus dem
Familienbuch der Eltern
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Die Abschrift (nicht älter als 6 Monate)
erhalten Sie beim Standesamt des Wohnorts Ihrer Eltern.
Sind Ihre Eltern geschieden, wird das Familienbuch
entweder am letzten gemeinsamen Wohnsitz oder am
Wohnsitz des Vaters (zum Zeitpunkt der Scheidung) geführt.
Achtung: Das Familienbuch ist nicht mit dem
Familienstammbuch zu verwechseln, das fast jede Familie
zu Hause hat. Das Familienbuch befindet sich in der
Regel beim Standesamt am Wohnort der Eltern.
Haben Ihre Eltern vor dem 01. Januar 1958
(Westdeutschland) oder dem 03.10.1990 (Ostdeutschland)
geheiratet, benötigen Sie eine Abstammungsurkunde
von Ihrem Geburtsstandesamt.
Eine Abstammungsurkunde muss auch vorgelegt werden,
wenn Eltern nicht verheiratet waren bzw. einer der
Verlobten adoptiert wurde. |
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| Besonderheiten |
Einbürgerungsurkunde
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Wenn Sie nicht von Geburt an die deutsche
Staatsangehörigkeit besessen haben, müssen Sie
die Einbürgerungsurkunde im Original mitbringen. |
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Gemeinsames Kind
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Neue Abstammungsurkunden gemeinsamer Kinder, in die
beide Elternteile eingetragen sind. Die
Abstammungsurkunden sind beim Geburtsstandesamt erhältlich.
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Akademische Grade
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Wenn akademischen Grade im Heiratsregister
eingetragen werden sollen, legen Sie bitte einen
Nachweis vor - etwa das Original Ihrer Promotions- oder
Diplomurkunde. |
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Minderjährigkeit eines Partners
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Befreiung vom Erfordernis der Ehemündigkeit
(zu beantragen beim für den Wohnort zuständigen
Familiengericht). |
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| Wenn Sie
bereits verheiratet waren |
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Neu ausgestellte Abstammungsurkunde |
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oder neu ausgestellte beglaubigte Abschrift aus
dem Familienbuch derletzten Ehe mit Auflösungsvermerk,
wenn die letzte Vorehe in der Bundesrepublik Deutschland
nach dem 01.01.1958 geschlossen wurde, |
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bzw. eine neu ausgestellte Heiratsurkunde mit
Auflösungsvermerk, wenn die letzte Vorehe vor
dem 01.01.1958 geschlossen wurde oder in der ehemaligen
DDR. |
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Zusätzlich zur unmittelbar vorangegangenen Ehe
müssen Sie alle früheren Ehen und die Art
ihrer Auflösung angeben. Es empfiehlt sich alle
vorhandene Dokumente mitzubringen, aus denen sich die
Daten sicher erkennen lassen, also z. B.
Heiratsurkunden, Familienbuchabschriften älteren
Datums, Sterbeurkunden, Scheidungsurteile. |
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