hochzeit - 1 mal 1

Namensrecht

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Namensrecht, Hochzeit, Trauung, Vermählung
Das Ehepaar kann sich für einen gemeinsamen Familiennamen entscheiden, entweder den Geburtsnamen des Mannes oder den der Frau.
Es besteht aber grundsätzlich keine Pflicht einen gemeinsamen Namen anzunehmen. So kann jeder Partner seinen Familiennamen beibehalten. Zukünftige Eltern müssen bestimmen, ob ein Kind den Namen des Vaters oder den der Mutter bekommt.
Eine weitere Möglichkeit ist ein sog. Begleitname, das heißt, der Partner dessen Name nicht der Familienname ist kann einen Doppelnamen führen. Kinder erhalten bei der Geburt den gemeinsamen Familiennamen, ein Doppelname ist als Geburtsname nicht erlaubt.
z.B.:
Mann A heiratet Frau B:
Der Familienname kann A oder B lauten. Die Kinder heißen wie der gewählte Familienname.
Der Mann kann weiterhin A und die Frau kann weiterhin B heißen. Die Kinder heißen entweder A oder B. Jedoch kann ein Kind nicht A und das andere B heißen.
Der Mann heißt A und die Frau heißt AB oder BA. Hier ist der gemeinsame Familienname A und so heißen die Kinder auch A. Kinder dürfen keinen Doppelnamen tragen.
Die Frau heißt B und der Mann heißt AB oder BA. Hier ist der gemeinsame Familienname B und so heißen die Kinder auch B. Kinder dürfen keinen Doppelnamen tragen.
Es ist nicht möglich, dass Mann und Frau einen Doppelnamen führen.