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Namensrecht
Verwirklichen Sie Ihren Traum |
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| Das Ehepaar kann sich für
einen gemeinsamen Familiennamen entscheiden, entweder den
Geburtsnamen des Mannes oder den der Frau. |
| Es besteht aber grundsätzlich
keine Pflicht einen gemeinsamen Namen anzunehmen. So kann
jeder Partner seinen Familiennamen beibehalten. Zukünftige
Eltern müssen bestimmen, ob ein Kind den Namen des
Vaters oder den der Mutter bekommt. |
| Eine weitere Möglichkeit
ist ein sog. Begleitname, das heißt, der Partner
dessen Name nicht der Familienname ist kann einen
Doppelnamen führen. Kinder erhalten bei der Geburt den
gemeinsamen Familiennamen, ein Doppelname ist als
Geburtsname nicht erlaubt. |
z.B.:
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Der Familienname kann
A oder B
lauten. Die Kinder heißen wie der gewählte
Familienname. |
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Der Mann kann weiterhin A
und die Frau kann weiterhin B
heißen. Die Kinder heißen entweder
A oder B.
Jedoch kann ein Kind nicht A
und das andere B heißen. |
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Der Mann heißt A
und die Frau heißt AB
oder BA.
Hier ist der gemeinsame Familienname A
und so heißen die Kinder auch A.
Kinder dürfen keinen Doppelnamen tragen. |
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Die Frau heißt B
und der Mann heißt AB
oder BA.
Hier ist der gemeinsame Familienname B
und so heißen die Kinder auch B.
Kinder dürfen keinen Doppelnamen tragen. |
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Es ist nicht möglich, dass Mann und Frau einen
Doppelnamen führen. |
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