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Ehevertrag
Verwirklichen Sie Ihren Traum |
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| Welche
Gesetze gelten bei einer Ehe ohne Vertrag? |
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| Jeder der keinen Ehevertrag abschließt
lebt in einer Zugewinngemeinschaft. Das heißt, jeder
Partner behält das, was er in die Ehe eingebracht hat.
Sollte er auch in der Ehe einen Lottogewinn oder eine
Erbschaft machen, so bleibt dies sein Eigentum. Alles, was
in der Ehe gemeinsam erwirtschaftet wird, gehört
dagegen beiden Partnern. Bei einer Scheidung ist der
finanzschwächere Partner (meist die Ehefrau, wegen der
Kindererziehung) durch den Anspruch auf Unterhaltszahlung,
den Zugewinnausgleich und den Versorgungsausgleich geschützt.
Also falls ein Partner weiterhin die Kinder erzieht, bekommt
er Unterhalt. Der Zugewinn, der seit dem Tag der Hochzeit
erworben wurde, wird geteilt. Ebenfalls wird die Rente und
das Vermögen auf beide Seiten aufgesplittet. |
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| Wann benötigt
man einen Ehevertrag? |
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Einen Ehevertrag braucht man, wenn eine
Abweichung zum obigen Gesetz geregelt werden soll. Dies ist
zum Beispiel bei selbständigen oder sehr vermögenden
Personen der Fall.
Die Zugewinngemeinschaft ist der gesetzliche Güterstand.
Es gibt aber auch die Gütertrennung oder die Gütergemeinschaft |
| Gütertrennung |
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| Jeder Ehepartner besitzt sein eigenes Vermögen
und behält dies auch während der Ehe. Der Zugewinn
steht nicht beiden Partner zur Verfügung, sondern gehört
immer dem, der den Gewinn erwirtschaftet hat. Der Ehevertrag
muss vor einem Notar geschlossen werden. Hier muss genau
aufgelistet werden, was beide bei der Eheschließung
besitzen. Ausserdem müssen die Partner ständig
ihre Vermögensaufstellung auf den neuesten Stand
bringen. |
| Gütergemeinschaft |
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| Das Vermögen beider Eheleute wird zum
vollständigen gemeinschaftlichen Vermögen, über
das keiner der Eheleute allein verfügen darf. Jegliches
Arbeitseinkommen, Schenkungen, Erbschaften usw. sind
automatisch Gesamtgut. Bei einer Scheidung bekommt jeder
Ehegatte den gleichen Anteil, außer es wurden
notariell Ausnahmen vereinbart. Die Gütergemeinschaft
existier heute kaum noch als Güterstand. |
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